Wer kann sich bewerben?
Einzelpersonen, Gruppen und Vereine oder Institutionen mit einem kulturellen Projekt – unabhängig von Rechtsform und Erfahrung. Im Vordergrund stehen Newcomer, junge Künstlerinnen und Künstler und freie Gruppen aus der Region Basel.
Was wird nicht gefördert?
Kommerzielle Anlässe und Firmenveranstaltungen, private Feste, politische oder konfessionelle Werbeanlässe und Projekte, die bereits vollständig finanziert sind.
Wonach wird entschieden?
Der Vorstand prüft, ob das Projekt ohne Unterstützung nicht zustande käme, ob Sie selbst Arbeit oder Mittel einbringen, den Bezug zu Basel, die Durchführbarkeit am Standort und die Vielfalt übers Jahr. Wer befangen ist, tritt in den Ausstand.
Was kostet es uns?
Den reduzierten Fördertarif für den Raum. Technik und Betreuung sind im Rahmen der Zusprache enthalten. Was darüber hinausgeht, wird vorher offengelegt.
Dürfen wir Eintritt verlangen?
Ja. Die Einnahmen aus Eintritten bleiben bei der Produktion und werden im Schlussbericht ausgewiesen.
Dürfen wir andere Förderung beantragen?
Ja, das ist sogar erwünscht. Zusagen Dritter gehören ins Budget.
Was müssen wir im Gegenzug tun?
Die Förderung in der Kommunikation nennen, Termine und Technik absprechen, die Hausordnung einhalten und einen kurzen Schlussbericht einreichen.
Und wenn es kurzfristig ist?
Kurzfristigere Gesuche werden behandelt, wenn es die Planung zulässt – eine Zusage kann dann aber nicht garantiert werden.
Kann man mehrfach gefördert werden?
Ja, aber nicht beliebig: Wer schon gefördert wurde, steht hinter neuen Gesuchstellenden an, und der Schlussbericht muss vorliegen.
Was, wenn der Anlass abgesagt wird?
Bei wichtigem Grund wird ein Ersatzdatum gesucht. Bei Absage ohne wichtigen Grund kann die Förderung widerrufen und bereits Geleistetes verrechnet werden.
Massgebend ist das Reglement über den Förderfonds. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
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